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Eternitplatte

22. Juli 2026 / Asbestsanierung Berlin

Eternitplatte: Asbest erkennen, Gefahren bewerten, sicher entfernen und entsorgen

Eine Eternitplatte ist eine Platte aus Faserzement. Ältere Eternit- und Faserzementplatten können Asbest enthalten, moderne Produkte sind dagegen asbestfrei. Der Markenname „Eternit“, die graue Farbe oder die typische Wellenform reichen nicht aus, um den Asbestgehalt sicher zu bestimmen.

Besonders bei Platten aus älteren Gebäuden gilt: Solange Herkunft und Produktionszeitraum nicht eindeutig dokumentiert sind, sollte das Material vor einer Bearbeitung als asbestverdächtig behandelt werden. Bohren, Sägen, Schleifen, Brechen und Reinigen mit Hochdruck können gesundheitsgefährdende Fasern freisetzen.

Eine belastbare Bestätigung liefert nur die fachgerechte Untersuchung einer repräsentativen Materialprobe.

Direktantwort: Nicht jede Eternitplatte enthält Asbest. Bei älteren Platten und Produkten aus nicht eindeutig dokumentierten Übergangszeiträumen ist jedoch Vorsicht erforderlich. Vor jeder Bearbeitung sollte geklärt werden, ob es sich um asbesthaltigen oder asbestfreien Faserzement handelt.

Das Wichtigste über Eternitplatten auf einen Blick

Frage Fachlich richtige Einordnung
Was ist eine Eternitplatte? Eine Faserzementplatte für Dächer, Fassaden und weitere Bauteile
Enthält jede Eternitplatte Asbest? Nein. Historische Platten können Asbest enthalten, moderne Faserzementplatten nicht
Kann man Asbest am Aussehen erkennen? Nein. Form, Farbe, Oberflächenstruktur und Verwitterung sind kein Beweis
Welche Kennzeichnungen sprechen für Asbestfreiheit? Prägestempel wie „AF“, „NT“ oder „C“ können auf asbestfreien Faserzement hinweisen
Was darf nicht gemacht werden? Nicht bohren, sägen, schleifen, fräsen, brechen oder mit Hochdruck reinigen
Wie erhält man Sicherheit? Durch Dokumentenprüfung und gegebenenfalls fachgerechte Probenahme mit Laboranalyse
Wie wird asbesthaltiges Material entsorgt? Als gefährlicher Abfall unter dem Abfallschlüssel 17 06 05*
Darf Eternit in Haus- oder Sperrmüll? Nein
Muss ein intaktes Asbestzementdach sofort entfernt werden? Nein. Für intakte, fest gebundene Asbestprodukte besteht grundsätzlich kein generelles Sanierungsgebot
Wer darf den Rückbau ausführen? Ein entsprechend qualifizierter Fachbetrieb unter Beachtung der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519

Was ist eine Eternitplatte?

Eternit ist ein Markenname, Faserzement der Werkstoff

„Eternit“ bezeichnet ursprünglich eine Marke für Faserzementprodukte. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff häufig stellvertretend für Dach- und Fassadenplatten aus Faserzement verwendet.

Nicht jede Faserzementplatte stammt jedoch vom Hersteller Eternit. Ebenso enthält nicht jede Platte, die als Eternitplatte bezeichnet wird, Asbest.

Faserzement ist ein Verbundwerkstoff. Die enthaltenen Fasern übernehmen innerhalb der Zementmatrix eine armierende Funktion. Sie erhöhen insbesondere die Zug- und Biegefestigkeit des Materials.

Historisch wurden hierfür häufig Asbestfasern eingesetzt. Moderne Faserzementplatten enthalten stattdessen beispielsweise Zellulosefasern, organische Armierungsfasern und weitere mineralische oder synthetische Bestandteile.

Eternitplatte Infografik

Eternitplatte Infografik

Asbestzement und moderner Faserzement im Vergleich

Merkmal Historischer Asbestzement Moderner Faserzement
Bindemittel Zement Zement
Verstärkungsfasern Asbestfasern Zellulose- und organische Verstärkungsfasern
Typischer Asbestanteil Häufig etwa 10 bis 15 Masseprozent Kein Asbest
Gesundheitliche Bedeutung Kritisch bei Beschädigung, Bearbeitung oder unsachgemäßem Rückbau Keine asbestbedingte Gefährdung
Entsorgung Gefährlicher Abfall Abhängig von Materialnachweis und örtlicher Annahmeregelung
Wiederverwendung nach Ausbau Bei asbesthaltigem Material unzulässig Material- und zustandsabhängig
Sichere Bestimmung Dokumentation oder Laboranalyse Hersteller- und Produktnachweise

Enthält jede Eternitplatte Asbest?

Nein. Entscheidend sind Hersteller, Produktionszeitraum, Bau- und Sanierungsgeschichte sowie vorhandene Kennzeichnungen.

Bei der Marke Eternit begann die Umstellung auf asbestfreien Faserzement in den 1980er-Jahren. Ende 1990 war die Umstellung weitgehend abgeschlossen. Seit 1991 wurde bei der betreffenden Produktion kein Asbest mehr verarbeitet.

Dennoch ist bei Platten aus dieser Übergangszeit Vorsicht erforderlich. Das Einbaujahr ist nicht zwingend mit dem Produktionsjahr identisch. Alte Lagerbestände konnten teilweise noch später verbaut werden. Außerdem gelten die Umstellungszeiträume eines Herstellers nicht automatisch für alle anderen Produzenten.

Zeitraum Bewertung
Vor Beginn der Umstellung in den 1980er-Jahren Deutlicher Asbestverdacht bei historischen Faserzementprodukten
Ungefähr 1983 bis Ende 1990 Übergangszeit; asbesthaltige und asbestfreie Produkte können vorkommen
Ab 1991 bei Eternit Produktion ohne Asbest
Einbau Anfang der 1990er-Jahre Produktionsdatum und mögliche Lagerbestände berücksichtigen
Baubeginn nach dem 31. Oktober 1993 In der Regel kann vermutet werden, dass kein Asbest verbaut wurde

Für die rechtliche Beurteilung von Arbeiten ist der 31. Oktober 1993 ein wichtiger Stichtag. Wurde mit dem Bau eines Objekts danach begonnen, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass kein Asbest verwendet wurde.

Diese Vermutung ersetzt jedoch keine objektspezifische Bewertung, wenn widersprüchliche Unterlagen, später eingebaute Altmaterialien, gebrauchte Bauteile oder ungeklärte Sanierungen vorliegen.

Wo wurden Eternitplatten eingesetzt?

Asbesthaltige Faserzementprodukte waren langlebig, witterungsbeständig, nicht brennbar und vergleichsweise preisgünstig. Deshalb wurden sie über Jahrzehnte in Wohngebäuden, Gewerbeimmobilien, landwirtschaftlichen Gebäuden, Garagen, Gartenlauben und technischen Anlagen eingesetzt.

Typische Anwendungen an Dach und Fassade

Bauteil oder Produkt Typische Ausführung
Dacheindeckungen Große Wellplatten, sogenannte Wellasbest- oder Faserzementwellplatten
Fassaden Großformatige Tafeln oder kleinformatige Fassadenplatten
Dachschindeln Rhomben-, Waben- oder Rechteckform
Balkonverkleidungen Flache Faserzementtafeln
Garagen und Nebengebäude Wellplatten auf leichten Dachkonstruktionen
Landwirtschaftliche Gebäude Dachplatten auf Scheunen, Ställen und Hallen
Dachränder und Ortgänge Geformte Anschluss- und Zubehörteile

Weitere historische Asbestzementprodukte

Asbestzement wurde nicht nur für Dach- und Fassadenplatten verwendet. Weitere mögliche Fundstellen sind:

  • Fensterbänke
  • Balkonbrüstungen
  • Blumenkästen
  • Lüftungskanäle
  • Kabelkanäle
  • Regenfallrohre
  • Abwasserrohre
  • Druckrohre
  • Müllabwurfschächte
  • Wandverkleidungen
  • Trennwände
  • Formstücke und Anschlussbauteile

Eine fachgerechte Gebäudeprüfung darf sich daher nicht allein auf das Dach beschränken.

Wie kann man asbesthaltige Eternitplatten erkennen?

Hinweise, die einen Asbestverdacht begründen

Folgende Merkmale helfen bei der zeitlichen und technischen Einordnung:

  • Baujahr des Gebäudes
  • dokumentierte Sanierungszeiträume
  • alte Rechnungen oder Lieferscheine
  • Baupläne und Leistungsbeschreibungen
  • Herstellername
  • Produktbezeichnung
  • Prägestempel
  • Produktions- oder Chargencodes
  • bekannte Austausch- und Reparaturarbeiten
  • unterschiedliche Plattenarten innerhalb einer Fläche

Keines dieser Merkmale beweist für sich allein, dass eine Platte Asbest enthält.

Selbst innerhalb eines Daches können asbesthaltige Altplatten und später eingesetzte asbestfreie Ersatzplatten nebeneinander vorkommen. Auch eine augenscheinlich einheitliche Dachfläche kann aus unterschiedlichen Produktionschargen bestehen.

Was bedeuten die Kennzeichnungen AF, NT und C?

Bestimmte Prägestempel können auf asbestfreie Faserzementprodukte hinweisen.

Kennzeichnung Bedeutung
AF asbestfrei
NT Neue Technologie
C Kennzeichnung für asbestfreie Produkte bestimmter Hersteller

Eine gut lesbare Kennzeichnung ist ein starkes Indiz für Asbestfreiheit. Das Fehlen eines Stempels beweist dagegen weder Asbesthaltigkeit noch Asbestfreiheit.

Kennzeichnungen können:

  • verwittert sein,
  • überstrichen worden sein,
  • durch Verschmutzung verdeckt sein,
  • nur auf der Plattenunterseite vorkommen,
  • nur auf einzelnen Platten vorhanden sein.

Auch eine gefundene Kennzeichnung darf nur auf die tatsächlich gekennzeichnete Platte oder eindeutig zuordenbare Produktcharge übertragen werden.

Kann man Asbest auf einem Foto erkennen?

Nein. Auch Fachleute können anhand eines Fotos regelmäßig nur einen Verdacht äußern.

Eine Bildanalyse kann Hinweise liefern zu:

  • Plattenform
  • Oberflächenstruktur
  • Einbausituation
  • möglichem Alter
  • Plattenformat
  • sichtbaren Prägungen
  • Beschädigungen
  • Verwitterungszustand

Sie kann jedoch nicht feststellen, welche Fasern sich in der Zementmatrix befinden.

Das gilt ebenso für automatische Bilderkennung und KI-Analysen. Solche Verfahren können bei der Vorsortierung und Dokumentation helfen, ersetzen aber keine Materialanalyse.

Eternitplatte

Eternitplatte

Wie wird eine Eternitplatte sicher untersucht?

Belastbare Sicherheit entsteht durch eine fachgerechte Probenahme und Laboranalyse.

Dabei müssen:

  1. geeignete Entnahmestellen bestimmt werden,
  2. repräsentative Materialproben gewonnen werden,
  3. Faserfreisetzungen möglichst vermieden werden,
  4. die Entnahmestelle fachgerecht gesichert werden,
  5. die Probe eindeutig beschriftet werden,
  6. eine geeignete Untersuchungsmethode eingesetzt werden,
  7. die Ergebnisse nachvollziehbar dokumentiert werden.

Die Probenahme sollte durch eine qualifizierte Person erfolgen. Eigenständiges Abbrechen, Bohren oder Anschleifen ist nicht zu empfehlen.

Bereits eine unsachgemäße Probenahme kann Fasern freisetzen. Außerdem wird durch das Abbrechen einer Ecke aus einem bislang intakten Bauteil beschädigtes asbestverdächtiges Material.

Warum sind asbesthaltige Eternitplatten gefährlich?

Gesundheitsgefahr durch eingeatmete Asbestfasern

Asbest ist eine Gruppe natürlich vorkommender, faserförmiger Silikatminerale. Die Fasern können sich der Länge nach weiter aufspalten. Dadurch entstehen extrem feine Faserbestandteile, die tief in die Atemwege und in die Lunge gelangen können.

Asbest gilt als krebserzeugend. Eine Exposition kann insbesondere folgende Erkrankungen verursachen:

  • Asbestose
  • Lungenkrebs
  • Kehlkopfkrebs
  • Eierstockkrebs
  • Mesotheliom des Brustfells
  • Mesotheliom des Bauchfells

Asbestbedingte Erkrankungen treten häufig erst viele Jahre oder Jahrzehnte nach der Exposition auf. Das Fehlen unmittelbarer Beschwerden bedeutet daher nicht, dass keine gesundheitliche Gefährdung bestanden hat.

Sind intakte Asbestzementplatten akut gefährlich?

Bei Asbestzement sind die Fasern fest in eine Zementmatrix eingebunden. Von intakten, gebrauchstauglichen und ungestörten Platten geht bei normaler Nutzung in der Regel keine relevante Faserfreisetzung aus.

Das bedeutet jedoch nicht, dass das Material gefahrlos bearbeitet werden darf.

Kritisch werden Asbestzementplatten insbesondere durch:

  • Bohren
  • Sägen
  • Fräsen
  • Schleifen
  • Brechen
  • Zerschlagen
  • Hochdruckreinigung
  • materialabtragendes Bürsten
  • starke Verwitterung
  • Versprödung
  • Hagelschäden
  • Sturmschäden
  • Brandschäden
  • mechanische Beschädigungen
  • unsachgemäße Demontage
  • Abwerfen aus großer Höhe
  • trockene Reinigung von Bruchstücken und Staub

Entscheidend ist daher die Unterscheidung zwischen einer intakten, ungestörten Platte und einer Tätigkeit, bei der die Zementmatrix beschädigt wird.

Müssen alte Eternitplatten sofort entfernt werden?

Nicht allein aufgrund ihres Alters.

Für intakte und funktionstüchtige Asbestzementprodukte besteht grundsätzlich kein allgemeines Sanierungsgebot. Ein voreiliger oder unsachgemäßer Ausbau kann sogar zusätzliche Fasern freisetzen.

Entscheidend sind:

  • baulicher Zustand
  • Verwitterungsgrad
  • vorhandene Schäden
  • geplante Arbeiten
  • zukünftige Nutzung
  • Verkehrssicherheit
  • Dichtigkeit
  • Standsicherheit
  • Art der Befestigung

Eine fachliche Bewertung ist insbesondere erforderlich, wenn:

  • Platten stark verwittert sind,
  • Risse oder Abplatzungen sichtbar sind,
  • Platten brüchig wirken,
  • sich Bauteile lösen,
  • Teile bereits heruntergefallen sind,
  • das Dach undicht geworden ist,
  • eine Dachsanierung geplant ist,
  • eine Aufstockung geplant ist,
  • eine Photovoltaikanlage installiert werden soll,
  • neue Durchdringungen benötigt werden,
  • neue Befestigungen vorgesehen sind,
  • Brand-, Sturm- oder Hagelschäden vorliegen,
  • das Gebäude abgebrochen werden soll,
  • umfassende Umbauarbeiten geplant sind.

Ein intaktes Asbestzementdach darf daher grundsätzlich belassen werden. Sobald Arbeiten an der Dacheindeckung erforderlich werden, muss jedoch die Asbestproblematik berücksichtigt werden.

Was ist bei Eternitplatten erlaubt und was ist verboten?

Tätigkeit Bewertung
Intakte Platte ohne konkreten Anlass belassen Grundsätzlich möglich
Zustand aus sicherer Entfernung dokumentieren Möglich
Bauunterlagen und Kennzeichnungen prüfen Empfohlen
Platte eigenständig anbohren Nicht ausführen
Platte ansägen oder anschleifen Nicht ausführen
Platte mit Flex oder Trennschleifer bearbeiten Unzulässig und stark faserfreisetzend
Platte brechen, um sie transportfähig zu machen Nicht zulässig
Dach mit Hochdruckreiniger säubern Bei asbesthaltigen Platten verboten
Moos trocken abbürsten oder abschleifen Nicht zulässig
Unbeschichtetes Asbestzementdach reinigen und neu beschichten Verboten
Asbestdach überbauen oder überdecken Grundsätzlich nicht zulässig
Photovoltaik auf asbesthaltigen Platten montieren Nicht zulässig
Ausgebaute asbesthaltige Platten erneut verwenden Verboten
Entsorgung im Haus-, Sperr- oder Baumischabfall Verboten
Fachgerechter Rückbau im Rahmen zulässiger Arbeiten Unter strengen Voraussetzungen möglich

Mechanische Bearbeitungen können nur innerhalb eng begrenzter, gesetzlich zugelassener Tätigkeiten und mit anerkannten emissionsarmen Verfahren infrage kommen.

Das ist keine Grundlage für Heimwerkerarbeiten. Verfahren, Risikobereich, Qualifikation und Schutzmaßnahmen müssen durch den ausführenden Fachbetrieb beurteilt und dokumentiert werden.

Darf eine Photovoltaikanlage auf einem Asbestdach montiert werden?

Nein.

Die Montage einer Photovoltaikanlage auf asbesthaltigen Dachplatten ist grundsätzlich nicht zulässig. Für die Befestigung wären regelmäßig Bohrungen, Verschraubungen oder andere mechanische Eingriffe erforderlich. Auch das Begehen und Belastungen während der Montage können Platten beschädigen.

Der fachlich richtige Ablauf ist:

  1. Asbestverdacht klären.
  2. Asbesthaltige Dacheindeckung fachgerecht zurückbauen.
  3. Dachkonstruktion und Tragfähigkeit prüfen.
  4. Unterkonstruktion bei Bedarf instand setzen.
  5. Neue, geeignete Dacheindeckung herstellen.
  6. Photovoltaikanlage auf der neuen Konstruktion montieren.

Eine Sanierung bietet gleichzeitig die Möglichkeit, Dämmung, Dachabdichtung, Tragfähigkeit und energetischen Zustand des Daches zu verbessern.

Was tun, wenn eine Eternitplatte beschädigt wurde?

Bei einem Bruch oder einer versehentlichen Bearbeitung gilt:

  1. Arbeit sofort einstellen.
  2. Bereich nicht weiter betreten oder bearbeiten.
  3. Bruchstücke nicht zusätzlich zerbrechen.
  4. Staub nicht trocken zusammenkehren.
  5. Keine Druckluft verwenden.
  6. Keinen normalen Haushaltsstaubsauger einsetzen.
  7. Kinder, Bewohner, Beschäftigte und Tiere fernhalten.
  8. Fenster und Türen angrenzender Bereiche möglichst geschlossen halten.
  9. Gebäudeeigentümer oder verantwortliche Bauleitung informieren.
  10. Qualifizierten Fachbetrieb oder Schadstoffsachverständigen einschalten.

Bruchstücke sollten nicht eigenständig eingesammelt, verpackt oder transportiert werden, sofern kein geeignetes Verfahren und keine fachliche Qualifikation vorliegen.

Bei sichtbarer Staubausbreitung, großflächigen Schäden oder mutmaßlich unsachgemäßen Asbestarbeiten sollte zusätzlich die zuständige Arbeitsschutz- oder Umweltbehörde einbezogen werden.

Ob tatsächlich Asbestfasern eingeatmet wurden, lässt sich unmittelbar nach einem Ereignis normalerweise nicht zuverlässig feststellen. Spezifische akute Symptome gelten nicht als Beweis für eine Asbestexposition.

Bei gesundheitlichen Beschwerden oder einer erheblichen vermuteten Exposition sollte ärztlicher Rat eingeholt werden.

Welche Vorschriften gelten für Eternit und Asbest?

Asbestverbot in Deutschland

Seit dem 31. Oktober 1993 sind Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten in Deutschland grundsätzlich verboten.

Das Verbot beseitigte jedoch nicht die zuvor verbauten Materialien. Aufgrund ihrer langen Lebensdauer befinden sich asbesthaltige Produkte weiterhin in zahlreichen Gebäuden.

Das Vorhandensein solcher Materialien ist nicht automatisch rechtswidrig. Entscheidend ist, dass sie nicht unzulässig bearbeitet, wiederverwendet oder in Verkehr gebracht werden.

Gefahrstoffverordnung und Informationspflicht des Auftraggebers

Wer Arbeiten an einem älteren Gebäude veranlasst, muss dem ausführenden Unternehmen die verfügbaren Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte zur Verfügung stellen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Baujahr
  • Datum des Baubeginns, soweit bekannt
  • vorhandene Schadstoffgutachten
  • bekannte Asbestfunde
  • frühere Probenahmen
  • Sanierungsunterlagen
  • Umbau- und Reparaturmaßnahmen
  • verwendete Baustoffe
  • Hinweise auf spätere Einbauten
  • vorhandene Pläne und Leistungsverzeichnisse

Diese Informationspflicht betrifft nicht nur gewerbliche Auftraggeber. Auch private Eigentümer und Bauherren müssen relevante Informationen weitergeben.

Bei älteren Gebäuden ist es nicht ausreichend, lediglich einen Handwerker zu beauftragen und die mögliche Asbestproblematik unerwähnt zu lassen.

TRGS 519 und risikobasierte Anforderungen

Die TRGS 519 konkretisiert die Anforderungen für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest sowie für die Abfallbeseitigung.

Für Unternehmen können unter anderem folgende Pflichten gelten:

Anforderung Bedeutung
Gefährdungsbeurteilung Tätigkeit, Material und mögliche Faserfreisetzung müssen bewertet werden
Technische Erkundung Kann bei unzureichender Informationslage erforderlich sein
Arbeitsplan Verfahren, Schutzmaßnahmen und Entsorgungsweg werden vorab festgelegt
Qualifikation Verantwortliche und Beschäftigte benötigen die vorgeschriebenen Kenntnisse
Anzeige Asbestarbeiten sind grundsätzlich vor Beginn bei der zuständigen Behörde anzuzeigen
Zulassung Tätigkeiten mit besonders hohem Risiko dürfen nur zugelassene Betriebe durchführen
Genehmigung Für bestimmte Abbrucharbeiten können zusätzliche betriebliche Genehmigungen erforderlich sein
Dokumentation Qualifikationen, Arbeitsplan, Anzeigen und Entsorgung müssen nachvollziehbar dokumentiert werden

Welche Anforderungen konkret gelten, hängt von der Art der Tätigkeit, dem Material, dem Arbeitsverfahren und der zu erwartenden Faserexposition ab.

Wie läuft der professionelle Rückbau von Eternitplatten ab?

Der genaue Ablauf hängt von Plattenart, Zustand, Gebäudehöhe, Dachform, Umgebung, Risikobereich und Entsorgungsweg ab.

Ein qualifizierter Rückbau umfasst typischerweise folgende Phasen.

1. Vorerkundung und Bestandsaufnahme

Zunächst werden erfasst:

  • Baualter
  • Sanierungsgeschichte
  • Plattenart
  • Fläche
  • Plattenformat
  • Befestigungsart
  • Zugänglichkeit
  • Dachneigung
  • Gebäudehöhe
  • Zustand der Platten
  • sichtbare Kennzeichnungen
  • mögliche Fremdmaterialien
  • angrenzende Nutzungen

Fotos können die Planung unterstützen, ersetzen aber keinen Materialnachweis.

2. Materialuntersuchung

Ist die Asbestfreiheit nicht ausreichend dokumentiert, wird eine fachgerechte Probenahme mit Laboranalyse veranlasst.

Alternativ kann die gesamte Maßnahme unter der Annahme geplant werden, dass das Material Asbest enthält. Dies kann bei kleinen, eindeutig historischen Flächen wirtschaftlich sinnvoller sein als eine umfangreiche Untersuchung.

3. Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan

Der Fachbetrieb bewertet:

  • Materialart
  • Plattenzustand
  • geplantes Arbeitsverfahren
  • mögliche Faserfreisetzung
  • Risikobereich
  • technische Schutzmaßnahmen
  • organisatorische Schutzmaßnahmen
  • persönliche Schutzausrüstung
  • Absturzsicherung
  • Durchsturzgefahr
  • Transportweg
  • Entsorgungsweg

Diese Angaben werden in einem Arbeitsplan dokumentiert.

4. Anzeige, Zulassung oder Genehmigung

Vor Beginn der Arbeiten werden die erforderlichen Unterlagen an die zuständige Arbeitsschutzbehörde übermittelt.

Je nach Tätigkeit und Risikobereich können erforderlich sein:

  • Anzeige der Arbeiten
  • Nachweis der Sachkunde
  • Nachweis betrieblicher Qualifikation
  • Genehmigung
  • behördliche Zulassung
  • ergänzende objektbezogene Unterlagen

5. Einrichtung und Sicherung des Arbeitsbereichs

Der Arbeitsbereich wird gegen unbefugten Zutritt und Faserverbreitung gesichert.

Bei Dacharbeiten müssen zusätzlich Absturz- und Durchsturzgefahren berücksichtigt werden. Faserzementwellplatten gelten unabhängig vom Asbestgehalt nicht als regulär begehbare Dachfläche.

Mögliche Sicherungsmaßnahmen sind:

  • Gerüst
  • Seitenschutz
  • Auffangsysteme
  • Laufstege
  • Hubarbeitsbühnen
  • Absperrbereiche
  • Warnkennzeichnung
  • kontrollierte Materialwege

6. Möglichst zerstörungsfreie Demontage

Ziel ist, die Platten möglichst vollständig und ohne materialzerstörende Bearbeitung auszubauen.

Schrauben, Haken oder andere Befestigungen werden nach einem geeigneten Verfahren gelöst. Die Platten werden vorsichtig abgenommen, nicht geworfen und nicht zur Volumenreduzierung zerbrochen.

7. Verpackung und Transport

Das Material wird in geeigneten, gekennzeichneten und staubdicht verschlossenen Verpackungen bereitgestellt.

Je nach Plattenformat und Annahmestelle kommen beispielsweise zugelassene Platten-Big-Bags oder andere geeignete Verpackungssysteme zum Einsatz.

Die Verpackung muss:

  • für das Gewicht geeignet sein,
  • Beschädigungen vermeiden,
  • dicht verschließbar sein,
  • eindeutig gekennzeichnet sein,
  • den Anforderungen der Annahmestelle entsprechen.

8. Entsorgung und Abschlussdokumentation

Die Abfälle werden einer zugelassenen Entsorgungsanlage zugeführt.

Zur Projektdokumentation sollten gehören:

  • Arbeitsplan
  • behördliche Anzeige
  • Qualifikationsnachweise
  • Laborbefunde
  • Fotodokumentation
  • Transportnachweise
  • Wiegescheine
  • Annahmebelege
  • Entsorgungsnachweise
  • Abschlussprotokoll

Wie werden asbesthaltige Eternitplatten entsorgt?

Abfallschlüssel 17 06 05*

Asbesthaltige Eternit-, Well- und Faserzementplatten fallen üblicherweise unter den Abfallschlüssel:

17 06 05* – asbesthaltige Baustoffe

Das Sternchen kennzeichnet den Abfall als gefährlich.

Asbesthaltige Platten dürfen nicht:

  • in die Hausmülltonne,
  • zum Sperrmüll,
  • in einen gewöhnlichen Baumischabfallcontainer,
  • in mineralischen Bauschutt,
  • in eine Recyclinganlage,
  • verschenkt,
  • verkauft,
  • auf einem Grundstück vergraben,
  • verbrannt,
  • zerkleinert oder
  • an anderer Stelle erneut eingebaut werden.

Nur Bauabfälle, deren Asbestfreiheit belastbar nachgewiesen ist, können einem asbestfreien Entsorgungs- oder Recyclingweg zugeordnet werden.

Warum dürfen alte Eternitplatten nicht wiederverwendet werden?

Ausgebaute asbesthaltige Baustoffe sind Abfall. Ihre Weiter- oder Wiederverwendung ist unzulässig.

Das gilt auch dann, wenn eine Platte:

  • äußerlich unbeschädigt erscheint,
  • nur vorübergehend ausgebaut wurde,
  • noch tragfähig wirkt,
  • auf einem Schuppen verwendet werden soll,
  • auf einem Gartenhaus montiert werden soll,
  • verschenkt werden soll,
  • kostenlos abgegeben werden soll.

Auch private Kleinanzeigen oder die unentgeltliche Weitergabe stellen keine zulässige Lösung dar.

Eternitplatten in Berlin entsorgen

Kleinmengen aus privaten Haushalten

Kleinmengen aus privaten Haushalten können unter bestimmten Voraussetzungen an geeigneten Berliner Annahmestellen abgegeben werden.

Vor jeder Anlieferung muss verbindlich geklärt werden:

  • ob die konkrete Annahmestelle Asbestzement annimmt,
  • welche Mengenbegrenzungen gelten,
  • welche Größenbegrenzungen gelten,
  • welche Verpackung verlangt wird,
  • ob eine Anmeldung erforderlich ist,
  • ob ein Herkunftsnachweis benötigt wird,
  • welche Gebühren anfallen,
  • ob eine Anlieferung durch Privatpersonen zulässig ist.

Nicht jeder Recyclinghof ist automatisch eine Annahmestelle für asbesthaltige Baustoffe.

Platten dürfen niemals eigenständig zerbrochen oder zugeschnitten werden, nur um eine vorgeschriebene Annahmegröße einzuhalten.

Größere Mengen

Für größere Mengen ist ein abgestimmter Entsorgungsweg erforderlich. Dies betrifft insbesondere:

  • vollständige Dacheindeckungen,
  • großflächige Fassaden,
  • Gewerbeobjekte,
  • landwirtschaftliche Hallen,
  • Abrissmaßnahmen,
  • größere Sanierungsprojekte.

Die Entsorgung erfolgt über zugelassene Anlagen. Je nach Herkunft, Menge und Entsorgungsweg können zusätzliche Nachweis- oder Zuweisungsverfahren erforderlich sein.

Zuständige Stellen in Berlin

Anliegen Typische zuständige Stelle
Arbeitsschutz und Anzeige von Asbestarbeiten Berliner Arbeitsschutzbehörde
Allgemeine Fragen zur Entsorgung Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks
Größere Mengen und Sonderabfallverfahren Sonderabfallgesellschaft Berlin-Brandenburg
Annahme bestimmter Kleinmengen Geeignete Schadstoffsammel- oder Kleinsammelstellen

Der Bauherr beziehungsweise Veranlasser bleibt grundsätzlich für die ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich, auch wenn ein Unternehmen mit Rückbau und Transport beauftragt wurde.

Deshalb sollten Entsorgungsweg und Nachweise bereits vor Beginn der Arbeiten vertraglich festgelegt werden.

Was kostet die Entfernung von Eternitplatten?

Eine belastbare Kalkulation ausschließlich nach Quadratmetern ist selten möglich. Die Dach- oder Fassadenfläche ist nur einer von mehreren Preisfaktoren.

Wesentliche Kostenfaktoren

Kostenbereich Typische Einflussgrößen
Erkundung Anzahl und Art der Materialien, Dokumentenlage, Probenzahl
Laboranalyse Untersuchungsmethode, Bearbeitungszeit und Probenumfang
Baustelleneinrichtung Absperrung, Sicherung, Zugänge und Nachbarschutz
Gerüst und Absturzschutz Gebäudehöhe, Dachneigung und Zugänglichkeit
Rückbau Plattenformat, Befestigungsart, Zustand und Dachgeometrie
Verpackung Plattengröße, Materialmenge und erforderliche Gebinde
Transport Entfernung zur Anlage, Fahrzeug und Ladungssicherung
Entsorgung Gewicht, regionale Gebühren und Nachweisverfahren
Zusatzarbeiten Unterkonstruktion, Reinigung und Dokumentation
Neue Dacheindeckung Material, Dämmung, Statik und gewünschter Dachaufbau

Ein seriöses Angebot sollte mindestens folgende Positionen getrennt ausweisen:

  1. Schadstofferkundung
  2. Laboranalyse, sofern erforderlich
  3. Baustelleneinrichtung
  4. Gerüst und Sicherungsmaßnahmen
  5. Fachgerechter Rückbau
  6. Verpackung und Verladung
  7. Transport
  8. Entsorgungsgebühren
  9. Nachweise und Dokumentation
  10. Neue Dach- oder Fassadenbekleidung, sofern beauftragt

Für eine erste Angebotsprüfung sind insbesondere hilfreich:

  • Objektadresse
  • geschätzte Fläche
  • Gebäudehöhe
  • Dachform
  • Dachneigung
  • Zugänglichkeit
  • bekannte Baujahre
  • erkennbare Schäden
  • vorhandene Unterlagen
  • aussagekräftige Fotos

Fotos dienen dabei ausschließlich der logistischen und baulichen Einschätzung. Sie ersetzen keinen sicheren Asbestnachweis.

Woran erkennt man ein seriöses Fachunternehmen?

Ein qualifizierter Anbieter sollte die Asbestproblematik nicht verharmlosen und keine pauschalen Zusagen allein anhand eines Fotos treffen.

Wichtige Qualitätsmerkmale sind:

Merkmal Woran es erkennbar ist
Fachliche Qualifikation Nachweise über Sachkunde und betriebliche Voraussetzungen
Transparente Planung Erläuterung von Verfahren, Schutzmaßnahmen und Entsorgungsweg
Schriftliches Angebot Klare Trennung von Rückbau, Transport und Entsorgung
Behördliche Verfahren Berücksichtigung erforderlicher Anzeigen oder Genehmigungen
Geordnete Entsorgung Benennung einer zugelassenen Annahmestelle
Nachweisführung Übergabe von Wiege-, Annahme- und Entsorgungsbelegen
Arbeitsschutz Sichtbares Konzept für Absturz-, Durchsturz- und Gefahrstoffschutz
Keine Verharmlosung Kein Versprechen einer gefahrlosen Heimwerkerlösung
Keine Barzahlung ohne Beleg Vollständige Rechnung und dokumentierte Leistung

Warnzeichen sind dagegen:

  • extrem niedrige Pauschalpreise,
  • fehlende Besichtigung,
  • keine Nachfrage zum Baujahr,
  • kein Entsorgungsnachweis,
  • Vermischung mit gewöhnlichem Bauschutt,
  • Zerschlagen der Platten,
  • Abwerfen vom Dach,
  • Transport in offenen Fahrzeugen,
  • Angebot zur Wiederverwendung,
  • Behauptung, Wasser oder eine einfache Maske würden ausreichen.

Häufige Irrtümer über Eternitplatten

Irrtum Fachlich richtige Antwort
„Jede Eternitplatte enthält Asbest.“ Falsch. Moderne Eternit- und Faserzementplatten sind asbestfrei.
„Eine graue Wellplatte ist immer Asbest.“ Falsch. Farbe und Form sind kein Nachweis.
„Ein Foto reicht zur Bestimmung.“ Falsch. Nur Dokumentation oder Materialanalyse kann Sicherheit schaffen.
„Platten aus dem Jahr 1991 sind automatisch asbestfrei.“ Nicht zwingend. Produktionsjahr, Hersteller und mögliche Lagerbestände müssen berücksichtigt werden.
„Wenn ich die Platte nass mache, kann ich sie gefahrlos schneiden.“ Falsch. Befeuchtung macht eine ungeeignete Bearbeitung nicht sicher oder zulässig.
„Eine FFP-Maske macht Heimwerkerarbeiten zulässig.“ Falsch. Persönliche Schutzausrüstung ersetzt weder Fachkunde noch technische Schutzmaßnahmen.
„Moos kann mit dem Hochdruckreiniger entfernt werden.“ Bei asbesthaltigen Platten verboten.
„Ein intaktes Asbestdach muss sofort abgerissen werden.“ Falsch. Es besteht grundsätzlich kein generelles Sanierungsgebot.
„Alte Platten kann man noch für einen Schuppen verwenden.“ Falsch. Die Wiederverwendung ausgebauter asbesthaltiger Materialien ist unzulässig.
„Einzelne Platten dürfen in den Baumischabfall.“ Falsch. Asbesthaltige Baustoffe sind gefährlicher Abfall und müssen getrennt entsorgt werden.
„Asbest ist nur in Dämmstoffen enthalten.“ Falsch. Asbest wurde auch in Faserzement, Bodenbelägen, Klebern, Putzen und zahlreichen weiteren Produkten verwendet.
„Ein neues Dachteil beweist, dass das gesamte Dach asbestfrei ist.“ Falsch. Alte und neue Platten können nebeneinander verbaut sein.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Eternitplatten

Enthält jede Eternitplatte Asbest?

Nein. Historische Faserzementplatten können Asbest enthalten, moderne Eternitplatten sind asbestfrei.

Bei älteren oder undokumentierten Platten sollte der Asbestgehalt vor einer Bearbeitung durch Dokumentenprüfung oder eine fachgerechte Materialanalyse geklärt werden.

Bis wann wurde Asbest in Eternitplatten verwendet?

Die Umstellung auf asbestfreien Faserzement erfolgte je nach Hersteller zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Bei Eternit wurde die Umstellung in den 1980er-Jahren begonnen und bis Ende 1990 abgeschlossen.

Deutschlandweit gilt seit dem 31. Oktober 1993 ein grundsätzliches Herstellungs- und Verwendungsverbot.

Kann man Asbest an der Farbe erkennen?

Nein. Graue, rote, braune, schwarze oder beschichtete Platten können sowohl asbesthaltig als auch asbestfrei sein.

Farbe, Moosbewuchs, Alterung und Oberflächenstruktur erlauben keinen sicheren Nachweis.

Kann man Asbest an der Wellenform erkennen?

Nein. Sowohl asbesthaltige als auch asbestfreie Faserzementplatten wurden in Wellenform hergestellt.

Die Form kann einen Verdacht begründen, ist jedoch kein Beweis.

Was bedeuten AF, NT oder C auf einer Eternitplatte?

Diese Prägestempel können auf asbestfreie Faserzementprodukte hinweisen.

Das Fehlen einer Kennzeichnung beweist jedoch keine Asbesthaltigkeit. Die Prägung kann verwittert, überdeckt oder nur auf einzelnen Platten vorhanden sein.

Ist eine intakte Asbestzementplatte gefährlich?

Solange Asbestzement intakt, gebrauchstauglich und keiner mechanischen Belastung ausgesetzt ist, wird bei normaler Nutzung in der Regel keine relevante Fasermenge freigesetzt.

Bearbeitung, Beschädigung und starke Verwitterung verändern die Situation erheblich.

Muss ein altes Eternitdach entfernt werden?

Nicht allein wegen seines Alters.

Ein allgemeines Sanierungsgebot für intakte Asbestzementprodukte besteht grundsätzlich nicht. Schäden, starke Verwitterung oder geplante Baumaßnahmen können jedoch einen Rückbau erforderlich machen.

Darf man ein Eternitdach mit dem Hochdruckreiniger reinigen?

Nicht bei asbesthaltigen Platten.

Hochdruckreinigung und andere materialabtragende Verfahren können die Zementmatrix beschädigen und Asbestfasern freisetzen.

Darf man asbesthaltige Eternitplatten streichen?

Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an unbeschichteten Asbestzementdächern und entsprechenden Wandverkleidungen sind grundsätzlich nicht zulässig.

Auch eine vorhandene Beschichtung macht mechanische Vorarbeiten nicht automatisch erlaubt.

Darf man ein Loch in eine Eternitplatte bohren?

Eine asbestverdächtige Platte darf nicht eigenständig angebohrt werden.

Mechanische Bearbeitung kann Fasern freisetzen. Ob eine Tätigkeit innerhalb eines zugelassenen emissionsarmen Verfahrens möglich ist, muss ein qualifizierter Fachbetrieb beurteilen.

Darf Photovoltaik auf einem Asbestdach installiert werden?

Nein.

Eine asbesthaltige Dacheindeckung muss vor der Montage einer Photovoltaikanlage fachgerecht entfernt und durch eine geeignete neue Dacheindeckung ersetzt werden.

Kann man Eternitplatten selbst abbauen?

Davon ist dringend abzuraten.

Die Arbeiten unterliegen umfangreichen Gefahrstoff-, Arbeitsschutz- und Entsorgungsvorschriften. Zusätzlich bestehen bei Dacharbeiten erhebliche Absturz- und Durchsturzgefahren.

Welche Maske benötigt man bei Asbestarbeiten?

Die Auswahl des Atemschutzes ist Bestandteil einer fachlichen Gefährdungsbeurteilung. Eine handelsübliche Staubmaske macht unsachgemäße Arbeiten nicht sicher oder zulässig.

Atemschutz ist nur eine von mehreren Schutzmaßnahmen und ersetzt keine technischen, organisatorischen und fachlichen Voraussetzungen.

Welchen Abfallschlüssel haben asbesthaltige Eternitplatten?

Asbesthaltige Eternit- und Faserzementplatten werden üblicherweise dem Abfallschlüssel 17 06 05* für asbesthaltige Baustoffe zugeordnet.

Das Sternchen kennzeichnet gefährlichen Abfall.

Darf Eternit in einen Baumischabfallcontainer?

Nein, sofern das Material Asbest enthält oder der Asbestverdacht nicht ausgeräumt wurde.

Asbesthaltige Baustoffe müssen getrennt erfasst, geeignet verpackt und einer zugelassenen Entsorgungsanlage zugeführt werden.

Wo kann man Eternitplatten in Berlin entsorgen?

Geeignete Kleinmengen können nach vorheriger Abstimmung an bestimmten Berliner Annahmestellen abgegeben werden.

Für größere Mengen ist ein professionell organisierter Entsorgungsweg über zugelassene Anlagen erforderlich. Annahmebedingungen, Verpackungsvorgaben und Gebühren müssen vorab geklärt werden.

Darf man Eternitplatten für den Transport zerbrechen?

Nein.

Asbesthaltige oder asbestverdächtige Platten dürfen nicht zur Volumenreduzierung zerbrochen, zersägt oder zugeschnitten werden.

Darf man ausgebaute asbesthaltige Eternitplatten wiederverwenden?

Nein.

Die Weiter- und Wiederverwendung ausgebauter asbesthaltiger Baustoffe ist unzulässig. Das gilt auch für eine unentgeltliche Weitergabe.

Was tun, wenn eine Eternitplatte zerbrochen ist?

Arbeit einstellen, Bereich sichern, Bruchstücke nicht weiter bearbeiten und nicht trocken reinigen.

Anschließend sollte ein qualifizierter Fachbetrieb die Situation beurteilen und die ordnungsgemäße Aufnahme und Entsorgung veranlassen.

Kann ein normales Labor Asbest untersuchen?

Die Untersuchung sollte durch ein fachkundiges Labor erfolgen, das über geeignete Verfahren und Erfahrung mit mineralischen Baustoffen verfügt.

Entscheidend sind nicht nur die Analyse, sondern auch die repräsentative und sichere Probenahme.

Was kostet eine Asbestanalyse?

Die Kosten hängen von Probenzahl, Materialart, Untersuchungsmethode und gewünschter Bearbeitungszeit ab.

Zusätzlich können Kosten für die fachgerechte Probenahme, Anfahrt, Dokumentation und Bewertung entstehen.

Wie teuer ist eine Eternitentsorgung?

Die Gesamtkosten hängen unter anderem von Gewicht, Fläche, Gebäudehöhe, Gerüst, Plattenzustand, Zugänglichkeit, Verpackung, Transport und Entsorgungsanlage ab.

Eine pauschale Preisangabe ohne Objektprüfung ist daher nur eingeschränkt aussagekräftig.

Wer trägt die Entsorgungskosten?

Grundsätzlich trägt der Eigentümer oder Auftraggeber die Kosten für Untersuchung, Rückbau, Transport und Entsorgung.

Bei Kauf-, Miet-, Versicherungs- oder Schadensfällen kann die Kostentragung von den jeweiligen Verträgen und Umständen abhängen.

Sind moderne Eternitplatten gefährlich?

Moderne Eternitplatten sind asbestfrei. Sie bestehen aus Faserzement mit alternativen Armierungsfasern.

Unabhängig davon müssen auch moderne Platten fachgerecht verarbeitet werden. Beim Schneiden können mineralische Stäube entstehen, die geeignete Schutzmaßnahmen erfordern.

Eine Eternitplatte ist nicht automatisch eine Asbestplatte. Bei älteren oder undokumentierten Faserzementprodukten darf die Asbestfrage jedoch nicht anhand von Farbe, Form oder Fotos entschieden werden.

Die wichtigste Handlungsregel lautet:

Unklare Eternitplatten vor einer Bearbeitung nicht beschädigen. Bau- und Produktunterlagen prüfen, bei Bedarf fachgerecht untersuchen lassen und einen qualifizierten Fachbetrieb mit Rückbau und Entsorgung beauftragen.

Intakte Asbestzementplatten müssen nicht allein aufgrund ihres Alters entfernt werden. Sobald jedoch gebohrt, gesägt, gereinigt, saniert, überbaut, mit Photovoltaik versehen oder zurückgebaut werden soll, sind eine fachkundige Bewertung und die geltenden Gefahrstoff- und Entsorgungsvorschriften unverzichtbar.