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TRGS 519 Asbest

17. November 2024 / Asbestsanierung Berlin

TRGS 519 steht für Technische Regeln für Gefahrstoffe, speziell bezogen auf Asbest in Deutschland.

Diese Regeln sind Teil eines umfassenderen regulatorischen Rahmens, der die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern schützt, die potenziell Asbest ausgesetzt sind.

Wesentliche Punkte der TRGS 519:

  1. Anwendungsbereich und Zweck:
  • TRGS 519 bietet Leitlinien für den sicheren Umgang, die Entfernung und Entsorgung von asbesthaltigen Materialien.
  • Ziel ist es, die Asbestexposition zu minimieren oder zu eliminieren, um die Gesundheit der Arbeiter zu schützen.
  1. Gefährdungsbeurteilung:
  • Vor Beginn von Arbeiten mit Asbest muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Diese Beurteilung ermittelt die Wahrscheinlichkeit der Freisetzung von Asbestfasern und die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
  1. Schutzmaßnahmen:
  • Verwendung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA), wie Atemschutzgeräte und Schutzkleidung.
  • Implementierung technischer Maßnahmen wie lokaler Absaugung, um die in der Luft enthaltenen Asbestfasern an der Quelle zu erfassen.
  1. Arbeitsverfahren:
  • Es müssen spezifische Verfahren bei Tätigkeiten wie Wartung, Abriss, Renovierung oder anderen Arbeiten, die asbesthaltige Materialien stören, eingehalten werden.
  • Feuchtverfahren werden oft empfohlen, um die Stauberzeugung zu unterdrücken.
  1. Ausbildung und Qualifikation:
  • Arbeiter müssen angemessen über die Gefahren von Asbest, sichere Handhabungspraktiken und Notfallverfahren geschult werden.
  • Nur zertifizierte Fachkräfte sollten Asbestsanierungsprojekte durchführen.
  1. Überwachung und Dokumentation:
  • Regelmäßige Luftüberwachung zur Messung der Asbestfaserkonzentration in der Arbeitsumgebung.
  • Detaillierte Aufzeichnungen über asbestbezogene Aktivitäten führen, einschließlich Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen, Schulungen und Entsorgungsdokumentation.
  1. Arbeitsmedizinische Vorsorge:
  • Arbeitnehmer, die Asbest ausgesetzt sind, müssen möglicherweise regelmäßig gesundheitliche Untersuchungen durchführen lassen, um Anzeichen von asbestbedingten Krankheiten zu überwachen.
  1. Abfallmanagement:
  • Ordnungsgemäße Entsorgung von asbesthaltigem Abfall zur Vermeidung von Umweltverschmutzung.
  • Asbestabfälle müssen in Doppelbeuteln oder -behältern versiegelt und ordnungsgemäß gekennzeichnet werden, bevor sie zu autorisierten Entsorgungsstellen transportiert werden.

Die Einhaltung der TRGS 519 ist entscheidend für Unternehmen und Einzelpersonen, die mit Asbest arbeiten oder in der Nähe von Asbest tätig sind, um rechtliche Vorschriften zu erfüllen und die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu schützen. Nicht-Einhaltung kann zu rechtlichen Strafen und schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen für betroffene Personen führen.