KMF Entsorgung Berlin
KMF Entsorgung Berlin – Glaswolle und Steinwolle fachgerecht entsorgen
Sie möchten alte Dämmwolle entsorgen, einen Dachboden sanieren oder Mineralwolle nach einem Umbau abholen lassen? Bei der KMF-Entsorgung in Berlin kommt es auf mehr an als auf einen freien Container: Das Material muss richtig eingeordnet, geeignet verpackt und über einen dafür zulässigen Entsorgungsweg abgegeben werden.
Wir unterstützen Sie bei der Entsorgung von Glaswolle, Steinwolle und anderen mineralischen Dämmstoffen aus Wohnhäusern, Gewerbeobjekten und technischen Anlagen. Ob bereits verpackte Abfälle oder noch eingebaute Dämmung: Wir klären den erforderlichen Leistungsumfang und stimmen Verpackung, Abholung und gegebenenfalls den fachgerechten Ausbau auf Ihr Vorhaben ab.
Sie müssen die Entsorgung nicht auf Verdacht selbst organisieren. Senden Sie uns vorhandene Fotos, Angaben zur Menge und den Standort. Über unsere Kontaktseite für Ihre Entsorgungsanfrage erhalten Sie eine unverbindliche Beratung zum weiteren Vorgehen.
Was bedeutet KMF-Entsorgung?
KMF steht für künstliche Mineralfasern. Im Zusammenhang mit Gebäudedämmungen sind damit insbesondere Glaswolle und Steinwolle gemeint. Beide Materialien gehören zur Mineralwolle und werden unter anderem zur Wärme- und Schalldämmung eingesetzt.
Entsprechende Dämmstoffe können beispielsweise in Dachschrägen, obersten Geschossdecken, Leichtbauwänden und abgehängten Decken vorkommen. Auch Rohrleitungen und technische Anlagen können mit Mineralwolle gedämmt sein.
Für die Entsorgung ist jedoch nicht allein entscheidend, ob es sich um Glaswolle oder Steinwolle handelt. Wichtig sind vor allem die Materialeigenschaften, das Alter, vorhandene Produktnachweise und mögliche zusätzliche Verunreinigungen.
Eine gelbliche Matte ist deshalb nicht automatisch gefährlicher oder ungefährlicher als eine graue Dämmplatte. Farbe und Aussehen ersetzen keine belastbare Einordnung.
Alte oder neue Mineralwolle: Warum die Unterscheidung wichtig ist
Nicht jede Mineralwolle ist gefährlicher Abfall. Besondere Anforderungen gelten für alte Mineralwolle, deren freigesetzte Faserstäube als krebserzeugend zu bewerten sind. Entscheidend ist unter anderem, ob die Fasern ausreichend biologisch abbaubar sind oder lange im Körper verbleiben können.
Für eine erste Orientierung helfen die Einbauzeit und vorhandene Unterlagen:
| Einbauzeit oder Informationslage | Bedeutung für die Beurteilung |
|---|---|
| Vor 1996 eingebaut | Es ist grundsätzlich von alter Mineralwolle auszugehen, solange kein geeigneter gegenteiliger Einzelnachweis vorliegt. |
| Zwischen 1996 und 2000 eingebaut | In dieser Übergangszeit wurden sowohl alte als auch neue Mineralwollprodukte verwendet. Die Einstufung muss anhand geeigneter Nachweise geklärt werden. |
| Neue Produkte seit Juni 2000 | Seit dem 1. Juni 2000 gilt das Herstellungs- und Verwendungsverbot für alte Mineralwolle. Produkt- und Herkunftsangaben helfen, vorhandenes Material zuverlässig zuzuordnen. |
| Alter und Produkt unbekannt | Ohne ausreichende Informationen ist bei der Gefährdungsbeurteilung von alter Mineralwolle auszugehen. |
Hilfreich sind beispielsweise Rechnungen, Lieferscheine, Herstellerangaben oder Unterlagen zu früheren Sanierungen. Das Baujahr eines Hauses ist ein Anhaltspunkt, sagt aber nicht zwangsläufig aus, wann jede einzelne Dämmschicht eingebaut wurde.
Auch bei neuer Mineralwolle ist ein sorgfältiger Umgang erforderlich: Fasern und Staub können unter anderem Haut und Augen mechanisch reizen. „Nicht als krebserzeugend eingestuft“ bedeutet daher nicht, dass Schutzmaßnahmen beim Ausbau überflüssig wären.
KMF-Entsorgung oder KMF-Sanierung: Welche Leistung benötigen Sie?
Für eine passende Anfrage sollte zunächst feststehen, ob lediglich Abfälle abgeholt werden sollen oder ob die Dämmung noch ausgebaut werden muss.
Bereits ausgebaute Mineralwolle abholen lassen
Sind die Dämmstoffe bereits vorhanden und geeignet verpackt, stehen die Materialzuordnung, der Zustand der Verpackung, die Menge und die Abhollogistik im Mittelpunkt.
Dabei macht es einen Unterschied, ob geschlossene Säcke ebenerdig bereitstehen oder aus einem Dachgeschoss transportiert werden müssen. Auch beschädigte Verpackungen, außen anhaftender Staub oder beigemischte Baustoffe sollten vor einer Abholung angesprochen werden.
Bereits verschlossene Säcke sollten nicht eigens für Fotos oder eine Mengenprüfung wieder geöffnet werden.
Eingebaute Dämmwolle entfernen und entsorgen lassen
Befindet sich die Mineralwolle noch zwischen Sparren, in Deckenhohlräumen oder an Rohrleitungen, umfasst das Vorhaben mehr als eine reine Abholung. Der Ausbau muss unter Berücksichtigung der möglichen Faserfreisetzung geplant werden.
Dazu können ein abgegrenzter Arbeitsbereich, geeignete Stauberfassung, persönliche Schutzausrüstung und eine abgestimmte Reinigung gehören. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt von der konkreten Tätigkeit ab.
Informationen zu diesem umfassenderen Leistungsbereich finden Sie auf unserer Seite zur KMF-Sanierung in Berlin.
So bereiten wir Ihre KMF-Entsorgung in Berlin vor
Ein klar vereinbarter Ablauf hilft, Rückfragen, ungeeignete Verpackungen und unnötige Transporte zu vermeiden.
Material und Ausgangssituation klären
Zunächst benötigen wir Angaben zum Objekt, zum vermuteten Alter der Dämmung und zum aktuellen Zustand. Liegen die Materialien bereits verpackt vor? Gibt es Produktunterlagen? Welche Menge soll entsorgt werden?
Für eine erste Einschätzung sind Übersichtsaufnahmen hilfreich. Bitte öffnen Sie dafür keine Bauteile und bewegen Sie keine verdächtigen Dämmstoffe. Vorhandene Unterlagen und Fotos ohne Eingriff in das Material sind der bessere Ausgangspunkt.
Leistungsumfang festlegen
Anschließend wird abgestimmt, welche Arbeiten tatsächlich benötigt werden. Dazu können der Ausbau, die Verpackung, das Heraustragen, die Verladung und der Abtransport gehören.
Wichtig ist eine eindeutige Vereinbarung: Eine Abholung ab Grundstückszufahrt ist nicht dieselbe Leistung wie die Räumung eines schwer zugänglichen Dachbodens.
Auch Zufahrten, Treppen, mögliche Stellflächen und die Nutzung des Gebäudes sollten frühzeitig berücksichtigt werden.
Entsorgungsweg und Termin abstimmen
Vor dem Transport muss feststehen, welcher Entsorgungsweg für die konkrete Abfallart zulässig ist und welche Annahmebedingungen gelten.
Erst danach lassen sich Verpackung, Transport und Übergabe sinnvoll aufeinander abstimmen. Bei umfangreicheren Arbeiten gehört dazu auch die Abstimmung mit anderen beteiligten Gewerken.
Übergabe nachvollziehbar dokumentieren
Zum Abschluss sollten die vereinbarten Leistungen und die Entsorgung nachvollziehbar belegt sein. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, richtet sich unter anderem nach der Abfalleinstufung, dem Entsorgungsverfahren und den beteiligten Unternehmen.
Für Eigentümer und Hausverwaltungen empfiehlt es sich, die Unterlagen zusammen mit den übrigen Sanierungsdokumenten aufzubewahren.
KMF-Säcke, Big Bags und Container: Auf die geeignete Verpackung kommt es an
Alte Mineralwolle soll bereits am Entstehungsort möglichst staubdicht verpackt und gekennzeichnet werden. Für den Transport kommen geeignete geschlossene Behältnisse infrage, beispielsweise reißfeste Säcke oder passende Big Bags.
Entscheidend ist nicht allein die Produktbezeichnung „KMF-Sack“. Die Verpackung muss zum Abfall, zur Beanspruchung beim Transport und zu den Vorgaben der annehmenden Anlage passen.
Ein Container ersetzt diese Verpackung nicht automatisch. Lose eingefüllte alte Dämmwolle ist keine gleichwertige Alternative zu einem abgestimmten, geschlossenen Verpackungssystem.
Mineralwolle sollte außerdem getrennt von Bauschutt und anderen Abfällen erfasst werden. Ein Gemisch erschwert die Zuordnung und kann zusätzliche Arbeit bei der Entsorgung verursachen.
Zur Vermeidung unnötiger Faserfreisetzung gilt: Ausgebautes Material nicht werfen, nicht offen umfüllen und nicht durch gewaltsames Zusammenpressen in ungeeignete Behälter zwängen. Staubablagerungen dürfen nicht trocken aufgekehrt oder mit Druckluft abgeblasen werden. Für die Reinigung sind geeignete Verfahren und Geräte erforderlich; ein gewöhnlicher Haushaltsstaubsauger ist dafür kein Ersatz.
Kann man Glaswolle und Steinwolle bei der BSR entsorgen?
Alte Mineralwolle mit krebserzeugenden Fasern ist nach den veröffentlichten Annahmebedingungen der BSR von der Annahme an ihren Recyclinghöfen und Schadstoffannahmestellen ausgeschlossen.
Das ist für private Bauherren besonders wichtig: Die allgemeinen Angebote der Recyclinghöfe für Sperrmüll oder bestimmte Schadstoffe lassen sich nicht auf alte KMF-Dämmstoffe übertragen. Auch eine geringe Menge bedeutet nicht automatisch, dass die Abgabe zulässig ist.
Für solche Abfälle muss ein geeigneter Entsorgungsweg über entsprechend zugelassene Unternehmen beziehungsweise Anlagen organisiert werden. Welche Anlage infrage kommt, hängt von der Einstufung und den jeweiligen Annahmebedingungen ab.
Auch bei nachweislich neuer Mineralwolle sollte die Annahme vor einer Anlieferung ausdrücklich geklärt werden. Eine nicht gefährliche Einstufung bedeutet nicht, dass jeder Recyclinghof das Material entgegennimmt.
Unsere Empfehlung: Erst Material und Annahme klären, dann den Transport organisieren. So vermeiden Sie eine unnötige Fahrt mit Abfällen, die am Ziel nicht angenommen werden.
Welcher Abfallschlüssel gilt für KMF?
Die Abfallverzeichnis-Verordnung unterscheidet verschiedene Arten von Dämmmaterial. Für die Mineralwollentsorgung sind insbesondere zwei Abfallschlüssel relevant:
17 06 03* – anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält: Hierunter fällt insbesondere alte Mineralwolle mit entsprechend eingestuften Fasern.
17 06 04 – Dämmmaterial, das nicht unter die gefährlichen Dämmstoffarten fällt: Dieser Schlüssel kommt für entsprechend nachgewiesene neue Mineralwolle ohne andere gefährliche Bestandteile oder Verunreinigungen infrage.
Das Sternchen kennzeichnet einen gefährlichen Abfall.
Asbesthaltige Dämmstoffe werden dagegen gesondert unter 17 06 01* erfasst. KMF und Asbest sind deshalb weder stofflich noch bei der Entsorgung einfach gleichzusetzen.
Die richtige Zuordnung sollte vor der Entsorgung geklärt sein. Sie darf nicht allein danach gewählt werden, welcher Entsorgungsweg günstiger erscheint.
Welche Entsorgungsnachweise sind erforderlich?
Bei gefährlichen Bauabfällen können besondere Nachweis- und Registerpflichten gelten. Je nach Verfahren spielen beispielsweise Entsorgungsnachweise, Begleitscheine oder Übernahmescheine eine Rolle.
Für bestimmte gefährliche Abfälle zur Beseitigung bestehen in Berlin außerdem landesrechtliche Andienungspflichten gegenüber der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin, kurz SBB. Dabei geht es um die behördlich geregelte Zuordnung zu einem zulässigen Entsorgungsweg.
Private Haushalte sind vom formellen Anwendungsbereich der Nachweisverordnung ausgenommen. Das bedeutet allerdings nicht, dass alte Dämmwolle beliebig abgegeben werden darf. Die ordnungsgemäße Entsorgung bleibt erforderlich; beauftragte Unternehmen müssen ihre jeweiligen Pflichten erfüllen.
Für Auftraggeber ist deshalb wichtig, vorab zu vereinbaren, welche Entsorgungsbelege sie erhalten. Nicht jede kleine private Abholung führt zu demselben Dokumentensatz wie ein gewerbliches Rückbauprojekt.
Was kostet die KMF-Entsorgung in Berlin?
Die Kosten hängen nicht nur von der Menge ab. Ein aussagekräftiges Angebot berücksichtigt den gesamten vereinbarten Leistungsumfang.
Menge und Abrechnungsgrundlage
Für eine erste Einschätzung können die Anzahl vorhandener Säcke, ungefähre Abmessungen oder die Fläche und Stärke einer eingebauten Dämmschicht hilfreich sein.
Ein Rechenbeispiel: Bei einer Fläche von 50 Quadratmetern und einer Dämmstärke von 16 Zentimetern ergeben sich rechnerisch 8 Kubikmeter eingebauter Dämmstoff. Das ist jedoch nicht automatisch das spätere Verpackungs- oder Transportvolumen und erlaubt auch keine verlässliche Umrechnung in ein Abfallgewicht.
Im Angebot sollte nachvollziehbar sein, welche Mengenannahme und welche Abrechnungsgrundlage verwendet werden.
Ausbau und Zugänglichkeit
Eine bereits geeignet verpackte Abfallmenge an einer gut zugänglichen Abholstelle verursacht einen anderen Arbeitsumfang als der Ausbau einer Dämmung aus einem niedrigen Dachraum.
Treppen, lange Transportwege, beengte Zugänge oder notwendige Schutzmaßnahmen sollten deshalb nicht erst am Ausführungstag bekannt werden.
Verpackung, Transport und Entsorgung
Zu klären ist außerdem, ob Verpackungsmaterial, Verladung, Transport und die Kosten der annehmenden Anlage enthalten sind. Zusätzliche Untersuchungen oder andere schadstoffhaltige Materialien können den Leistungsumfang verändern.
Vergleichen Sie deshalb nicht nur einen einzelnen Entsorgungspreis, sondern vollständige Angebote mit denselben enthaltenen Leistungen. So wird erkennbar, ob beispielsweise nur ein bereitgestellter Big Bag abgeholt wird oder ob sämtliche Arbeiten bis zur Übergabe des Materials vereinbart sind.
KMF-Entsorgung für Privatkunden, Hausverwaltungen und Gewerbe
Wir unterstützen Vorhaben im gesamten Berliner Stadtgebiet – vom Einfamilienhaus in Steglitz-Zehlendorf bis zum Wohn- oder Gewerbeobjekt in Mitte, Pankow, Neukölln oder Treptow-Köpenick. Ebenso gehören die übrigen Berliner Bezirke zu unserem Einsatzgebiet.
Für private Eigentümer steht häufig eine einzelne Modernisierung im Vordergrund. Hausverwaltungen benötigen dagegen oft eine Abstimmung mit Mietern, Hausmeistern und mehreren Handwerksbetrieben. Bei Gewerbeobjekten können Betriebszeiten und nutzbare Transportwege die Organisation bestimmen.
Werden bei einem Rückbau weitere verdächtige Baustoffe festgestellt, sollte die Entsorgung nicht isoliert geplant werden. Unsere Schadstoffsanierung in Berlin berücksichtigt auch Vorhaben, bei denen unterschiedliche Materialien getrennt bewertet und behandelt werden müssen.
Häufige Fragen zur KMF-Entsorgung in Berlin
Ist KMF dasselbe wie Asbest?
Nein. Künstliche Mineralfasern und Asbest sind unterschiedliche Stoffgruppen. Glaswolle und Steinwolle sind nicht automatisch asbesthaltig. In einem Gebäude können jedoch verschiedene schadstoffhaltige Materialien nebeneinander vorkommen.
Besteht zusätzlich ein Asbestverdacht, muss dieser gesondert beurteilt werden. Informationen dazu finden Sie bei unserer Asbestsanierung in Berlin.
Muss alte Mineralwolle grundsätzlich aus jedem Gebäude entfernt werden?
Nein. Das Herstellungs- und Verwendungsverbot für alte Mineralwolle begründet keine allgemeine Pflicht, jede vorhandene Dämmung auszubauen.
Ob Handlungsbedarf besteht, hängt von der konkreten Einbausituation, dem Zustand und den geplanten Arbeiten ab. Eine anstehende Sanierung sollte daher nicht mit der pauschalen Behauptung begründet werden, sämtliche ältere Mineralwolle müsse allein wegen ihres Alters entfernt werden.
Ist vor der Entsorgung immer eine Laboranalyse erforderlich?
Nicht automatisch. Zunächst werden vorhandene Produkt- und Bauunterlagen ausgewertet. Reichen die Informationen nicht aus, ist fachlich zu klären, ob eine Untersuchung sinnvoll beziehungsweise für die vorgesehene Entsorgung erforderlich ist.
Eine Probe sollte nicht ohne geeignete Schutzmaßnahmen selbst entnommen werden. Ein Foto kann die Situation zeigen, liefert aber keinen belastbaren Nachweis der Fasereigenschaften.
Kann ich alte Dämmwolle selbst ausbauen?
Bei alter oder nicht sicher zuzuordnender Mineralwolle empfehlen wir, den Ausbau einem fachkundigen Betrieb zu überlassen. Das Risiko entsteht insbesondere beim Bearbeiten, Herausnehmen und Bewegen des Materials.
Die Übergabe bereits ordnungsgemäß verpackter Abfälle an eine annehmende Anlage ist etwas anderes als der Ausbau einer eingebauten Dämmung. Eine private Herkunft des Abfalls hebt Schutz- und Entsorgungsanforderungen nicht pauschal auf.
Sind bei jeder KMF-Arbeit Unterdruckhaltung und Freimessung vorgeschrieben?
Nein. Die notwendigen Maßnahmen ergeben sich aus der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung. Die TRGS 521 unterscheidet unterschiedliche Expositionskategorien und daran angepasste Anforderungen.
Eine vollständige Einhausung oder eine abschließende Luftmessung ist deshalb nicht für jede KMF-Tätigkeit automatisch vorgeschrieben. Umgekehrt dürfen notwendige Schutzmaßnahmen auch nicht ohne fachliche Begründung entfallen.
Können auch kleinere Mengen angefragt werden?
Für eine Anfrage müssen Sie keine komplette Gebäudesanierung planen. Beschreiben Sie die vorhandene Menge, den Verpackungszustand und die Zugänglichkeit. Auf dieser Grundlage lässt sich klären, welcher Leistungsumfang und welcher Entsorgungsweg für Ihr Vorhaben infrage kommen.
Auch kleinere Mengen sollten nicht lose transportiert oder ungeprüft zum nächsten Recyclinghof gebracht werden.
Jetzt KMF-Entsorgung in Berlin anfragen
Ob alte Glaswolle im Dachgeschoss, Steinwolle aus einem Umbau oder bereits verpackte Dämmstoffabfälle: Wir klären mit Ihnen, was entsorgt werden soll und welche Leistungen dafür benötigt werden.
Für Ihre Anfrage genügen zunächst der Standort in Berlin, eine kurze Beschreibung der Situation und eine ungefähre Mengenangabe. Vorhandene Fotos und Produktunterlagen können die Einschätzung erleichtern – ohne dass Sie dafür das Material öffnen oder bewegen müssen.
Telefon: 030 – 509 306 773
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Sie erhalten eine Abstimmung zum weiteren Vorgehen und ein Angebot für den konkret vereinbarten Leistungsumfang.
Quellen und weiterführende Informationen
Stand: 26. September 2026
- TRGS 521 – Tätigkeiten mit alter Mineralwolle, Ausgabe Mai 2026: Aktuelle technische Regel; Grundlagen zur Unterscheidung alter und neuer Mineralwolle, zur Informationsermittlung und zur tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung.
- TRGS 521, Abschnitt 4 – Schutzmaßnahmen: Anforderungen unter anderem an staubarme Arbeitsverfahren, Verpackung, Transportbehältnisse und Reinigung.
- Gefahrstoffverordnung – Anhang II: Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen für bestimmte biopersistente Fasern sowie die maßgeblichen Ausnahmekriterien.


